FÖRDERUNG

BIS ZU 50% ÖF­FENT­LICHE FÖR­DE­RUNG

Erhalten Sie Zuschüsse oder Förderkredite für Ihre private oder auch gewerbliche Dachbegrünung. Wir zeigen Ihnen hier die Einsparmöglichkeiten in Ihrer Region und helfen bei Interesse auch pro-aktiv bei der Antragstellung!

BOCHUM

„Wegen der großen Nachfrage aus anderen Stadtteilen hat die Stadt das Förderprogramm nun auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet. Damit können sich nun alle Bochumer Wohn- und Hausbesitzerinnen und -besitzer um die Fördermittel bewerben.“

50% der Gesamtherstellungskosten
max. 25.000€
Förderung bis Ende 2022.

Weitere Informationen: Dachbegrünung in Bochum

BONN

Förderung von 50 % der förderfähigen Kosten einer Maßnahme,
höchstens 30 €/m² bei extensiver Dachbegrünung und 50 €/m² bei intensiver Dachbegrünung und Fassadenbegrünung
Höchstfördersumme 20.000 € je ZuwendungsempfängerIn

BURSCHEID

50 % der zuwendungsfähigen Kosten der Maßnahme
maximal 35,00 € pro m² Netto-Vegetationsfläche
bis zu einem Maximalbetrag von 8.000 €

Weitere Informationen: Dachbegrünung Förderung der Stadt Burscheid

BOTTROP

Förderquote beträgt 50 %, abzüglich 10 % städtischem Eigenanteil.
Max. 60 Euro pro Quadratmeter.

Haus- und Hofflächenprogramm auf der Homepage von bottrop.de

DORTMUND

bis zu 50 Euro pro Quadratmeter bei einer Dach- oder Fassadenbegrünung, 20 Euro pro Quadratmeter bei einer Entsieglung von bebauten oder anders verschlossenen Flächen. Je nach Dach- oder Fassadengröße können das also bis zu 5000 Euro pro Projekt sein.
Das Dach muss vorrangig mit heimischen Pflanzen bepflanzt werden.
Einsparung von 50% der Niederschlagsgebühr für die begrünte Fläche. Wenn kein Überlauf mehr zur Kanalisation besteht sogar 100%.

Weitere Informationen zur Gründachförderung der Stadt Dortmund

DUISBURG

Bis zu 50% der förderfähigen Kosten.
Die Maßnahmen werden nur gefördert, wenn das Objekt in einem Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf liegt. Es handelt sich hierbei um die Stadtteile Bruckhausen, Marxloh, Hochfeld, Laar und teilweise Hochheide.

DÜSSELDORF

Der maximale Gesamtförderbetrag pro Antragsteller pro Jahr beträgt grundsätzlich 20.000 €.
Höchstgrenze von 80,00 € je Quadratmeter gestalteter Fläche.
Der Zuschuss beträgt 50 % der als förderungsfähig anerkannten Kosten, dementsprechend höchstens
40,00 € je Quadratmeter gestalteter Fläche.

Förderprogramm „Dach-, Fassaden- und Innenhofbegrünung (DAFIB)“

ESSEN

Die Förderung wird als direkter Zuschuss gewährt. Der Zuschuss beträgt max. 50% der als zuwendungsfähig anerkannten Kosten. Die Kosten werden bis zu bestimmten Obergrenzen anerkannt.

Hof- und Fassadenprogramm der Stadt Essen

FRANKFURT

Gefördert werden neu angelegte Dach-, Fassaden- und Hinterhofbegrünung, Investitionen zur Verschattung von Gebäuden (z. B. Bäume, Pergolen, Sonnensegel) mit Wirkung auf den öffentlichen Raum, sowie die Installation öffentlich zugänglicher Trinkbrunnen. Es werden bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 50.000 Euro pro Maßnahme oder Liegenschaft, erstattet.

Das Förderprogramm „Frankfurt frischt auf“ fördert unter anderem und insbesondere extensive Dachbegrünungen. Infos finden Sie auch unter „Klimabonus“ auf folgender Website:
Förderprogramm Frankfurt frischt auf | Stadt Frankfurt am Main

Förderung bis Ende 2024.

GLADBECK

Der Zuschuss beträgt 50 % der förderfähigen Kosten.
Die Maßnahme muss spätestens bis zum 31.03.2022 umgesetzt und abgerechnet sein.
Anträge können bis zum 31.12.2021 gestellt werden

Zum Förderprogramm „Klimaresilienz in Kommunen“ und weitere Projekte der Stadt Gladbeck

GÜTERSLOH

Der Zuschuss beträgt 50% für Dachbegrünungen und 30% für Fassadenbegrünungen der als förderungswürdig anerkannten Kosten der Anlage, max. jedoch 40 EUR pro m² Netto-Vegetationsfläche. (Gründach ohne Kiesstreifen, Platten o.ä.).
Der maximale Förderbetrag ist auf 12.000 EUR pro Förderobjekt begrenzt.

Ab 1. April 2021 Förderprogramm für grüne Dächer und Fassaden mit erhöhter Fördersumme.

HERNE

Die Förderung beträgt maximal die Hälfte der anerkannten Kosten, aber höchstens 30,- Euro pro Quadratmeter gestalteter Fassaden- oder Außenfläche.

Fassaden- und Hofflächenprogramm Herne Wanne-Süd

HÜCKELHOVEN

Dachbegrünungen werden mit 25 Euro pro Quadratmeter bezuschusst, Fassadenbegrünungen mit je 15 Euro. Die maximale Fördersumme für ein Projekt beträgt 1500 Euro.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Maßnahme im Stadtgebiet umgesetzt wird, alle notwendigen Genehmigungen vorliegen und sie noch nicht begonnen wurde. Zudem muss die fachgerechte Durchführung belegt werden und die Begrünung muss mindestens fünf Jahre lang erhalten und gepflegt werden.

Weitere Informationen

KLEVE

Die Zuwendungen zur Dachbegrünung werden in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.

Der Förderanteil der förderfähigen Kosten beträgt 50 % jedoch höchstens 4000 €.
Bei Eigenleistungen -und wenn eine nachgewiesene Qualifikation vorliegt- werden 60 %
der Materialkosten gefördert, höchstens jedoch 2000 €.

„Seit 2020 wurden bereits über 40 Zuwendungsbescheide erteilt und etwa 1140 Quadratmeter Dachflächen begrünt“

Richtlinien für Dachbegrünung der Stadt Kleve
NRZ Artikel

KÖLN

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Dieser beträgt 50 Prozent der als förderungsfähig anerkannten Kosten.
40 Euro pro Quadratmeter für Extensive Dachbegrünungen zwischen 6 cm und 10 cm durchwurzelbarer Substralschicht. Für jeden weiteren Zentimeter durchwurzelter Aufbaudicke erfolgt ein Zuschlag von einen Euro pro Quadratmeter bis zu einer Gesamthöhe von 50 cm Substralstärke.

Der Höchstförderbetrag pro Objekt und Jahr liegt bei maximal 20.000 Euro. Im Rahmen eines Modelprojektes kann hiervon abgewichen werden.

Förderung „GRÜN hoch 3“ der Stadt Köln

KREFELD

Förderung von 20€ pro Quadratmeter.
Die maximale Förderung der Maßnahme ist auf 1000 € begrenzt.

Förderprogramm „Klimafreundliches Wohnen in Krefeld“

LANGENFELD

50% der Kosten, max. 3.000€.

dabei jedoch 15,00 Euro pro m2 Nettovegetationsfläche für extensive Dachbegrünung
und 30,00 Euro pro m² Nettovegetationsfläche für intensive Dachbegrünung.

Förderprogramm Dachbegrünung

MÜNSTER

50 % der Kosten, höchstens jedoch 40 € je m² gestalteter Dachfläche und 10.000 € pro Maßnahme/Liegenschaft.

Förderprogramm „Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster“

NEUSS

Max. 4.000€ Fördersumme pro Antragsteller/in.

Intensive Dachbegrünungen werden mit bis zu 50 % der anrechenbaren Ausgaben der Antragssteller/-innen gefördert.
Extensive Dachbegrünungen werden mit bis zu 40 % der anrechenbaren Ausgaben der Antragssteller/-innen gefördert.

„Klimaresilienz in Kommunen“ in Neuss

OELDE

Die Förderhöhe pro Quadratmeter begrünter Dachfläche beträgt maximal 20,– Euro, jedoch höchstens 50% der förderungsfähigen Gesamtkosten. Bei unvorhergesehenen Mehrkosten während der Bauphase kann eine Nachbewilligung schriftlich beantragt
werden. Die Gesamtförderung von 2.500,– Euro pro Maßnahme darf nicht überschritten werden.

Förderung von Dach- und Fassadenbegrünung

RATINGEN

Die Höhe der Förderpauschale ist abhängig von der Größe der zu begrünenden Dachfläche und der Art der Begrünung.

Förderprogramm „Dachbegrünung“

RECKLINGHAUSEN

„Ab einer Fläche von 15 Quadratmetern auf einem mindestens fünf Jahre alten Gebäude, das eine Substratschicht (der eigentliche Nährboden für Pflanzen) von zehn Zentimetern aufweist, kann eine Förderung beantragt werden. Einzelne Förderungen sind nach Genehmigung begrenzt auf bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 1.000 Euro je Antrag. Für das Jahr 2021 steht eine Gesamtfördersumme in Höhe von 40.000 Euro zur Verfügung.“

RHEDE

Bezuschusst werden bis zu 50 % der förderfähigen Kosten, maximal 20 Euro je Quadratmeter begrünter Fläche. Die maximale Gesamtförderung beträgt 1.500 Euro.

Förderprogramm für Dachbegrünung

SIEGEN

Zuschuss von 50 Prozent der als förderungsfähig anerkannnten Kosten, höchstens jedoch 800 Euro bei Dachbegrünungsmaßnahmen.

Förderprogramm Dach- und Fassadenbegrünung

STEINHAGEN

Ab einer Mindestgröße von 10 m² können Gebäude-EigentümerInnen 15 € pro m² Netto-Vegetationsfläche, maximal 4.000 € erhalten.

Förderprogramm Dach- und Fassadenbegrünung

WESEL

Förderung von 50% der anerkannten Kosten.

Die Förderhöhe beträgt je Quadratmeter gestalteter Fläche höchstens 20 Euro und pro Maßnahme maximal 2.000 Euro.

Förderprogramm Dach- und Fassadenbegrünung

VIERSEN

Der Zuschuss beträgt 40 % der als förderfähig anerkannten Kosten. Förderfähig sind jedoch nur Kosten bis zu einer Höchstgrenze von 60,00 € pro Quadratmeter Fläche, d.h. der Zuschuss beträgt maximal 24 Euro pro Quadratmeter umgestalteter Fläche.

Sanierungsberatung und Hof- und Fassadenprogramm in Süchteln

Gründach Förderung – warum Zuschüsse gezahlt werden

Dachbegrünungen werden auf verschiedenen Ebenen gefördert, sei es durch staatliche, regionale oder lokale Initiativen. Ein Zuschuss für Dachbegrünungen erfolgt aus verschiedenen Gründen, die ökologische, soziale und wirtschaftliche Aspekte einschließen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Umweltschutz: Dachbegrünungen tragen zur Reduzierung des städtischen Wärmeinseleffekts, zur Verbesserung der Luftqualität und zur Förderung der Biodiversität bei. Sie unterstützen somit die Umwelt- und Naturschutzziele.
  • Klimaanpassung: Dachbegrünungen tragen dazu bei, Städte widerstandsfähiger gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels zu machen, indem sie die Hitze in städtischen Gebieten reduzieren und den Regenwasserabfluss verbessern.
  • Energieeffizienz: Durch die Wärmedämmung können Dachbegrünungen den Energieverbrauch von Gebäuden für Heizung und Kühlung reduzieren, was zu Kosteneinsparungen und einer Verringerung der CO2-Emissionen führt.
  • Ästhetik und Lebensqualität: Begrünte Dächer verbessern das Stadtbild, bieten attraktive Freiflächen und fördern die Lebensqualität der Bewohner.
  • Förderung der Biodiversität: Dachbegrünungen schaffen Lebensräume für Pflanzen, Insekten und Vögel, was zur Erhaltung der biologischen Vielfalt beiträgt.

Dachbegrünung Zuschuss – zahlreiche Fördermaßnahmen

Für Endverbraucher ist ein Zuschuss zur Dachbegrünung natürlich ein willkommener Anreiz. Darüber hinaus können Fördermaßnahmen aber auch noch anderweitig erfolgen. Die wichtigsten in Kürze:

  • Finanzielle Anreize: Subventionen, Dachbegrünung Zuschüsse oder Steuervergünstigungen können Eigentümer dazu ermutigen, Dachbegrünungen zu installieren. Diese finanziellen Anreize können die anfänglichen Investitionskosten ausgleichen und die Rentabilität erhöhen.
  • Stadtplanung und Bauvorschriften: Kommunen können Dachbegrünungen in ihre Stadtplanung und Bauvorschriften integrieren, indem sie Anreize für begrünte Dächer schaffen oder sie sogar verpflichtend vorschreiben.
  • Beratungs- und Informationsangebote: Die Bereitstellung von Informationsmaterialien und Beratungsdiensten kann Eigentümer über die Vorteile von Dachbegrünungen aufklären und ihnen bei der Umsetzung helfen.
  • Forschung und Entwicklungsförderung: Die Unterstützung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten im Bereich Dachbegrünung kann neue Technologien und Methoden hervorbringen, die die Effizienz und Kosten von Dachbegrünungen verbessern.
  • Kooperationen und Netzwerke: Die Bildung von Kooperationen und Netzwerken zwischen Regierungsbehörden, Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen und Bildungseinrichtungen kann dazu beitragen, das Bewusstsein zu schärfen und Ressourcen für Dachbegrünungen zu bündeln.

Dachbegrünung – Förderung nicht entgehen lassen

Jeder, der sich Grün aufs Dach holen möchte, sollte sich um einen Zuschuss zur Dachbegrünung kümmern, denn das kann sich finanziell durchaus lohnen. Auf unserer Website haben wir ausgewählte Städte aufgelistet, dort sehen Sie, wie die jeweilige Kommune mit der Gründach Förderung umgeht. Gerne können Sie aber auch Ihr Angebot mit Förderhinweisen direkt bei uns auf der Website anfordern. Wir stehen Ihnen bei Fragen natürlich jederzeit zur Verfügung.

JETZT SPAREN UND ANFORDERN!

IHR ANGEBOT MIT FÖRDERHINWEISEN

    Bitte wählen Sie aus einer der möglichen Umsetzungen der Begrünung: